Allgemeine Informationen zum Heilpraktiker

Der Beruf des Heilpraktikers

ruft viele Mißverständnisse und falsche Vorstellungen hervor, deshalb möchte ich hier ein paar Sachverhalte klären.

Wer sich Heilpraktiker nennen darf, hat eine Prüfung vor einem Gesundheitsamt abgelegt, in der er nachgewiesen hat, "dass er keine Gefahr für die Volksgesundheit ist". Ehrlich. Das ist der Gesetzestext des Heilpraktikergesetzes von 1939 (!). Heute bedeutet dies, dass der Heilpraktiker umfangreiches Wissen über Anatomie, Physiologie und Krankheiten des Menschen bewiesen hat sowie die Gesetzeslage genau kennt. Dies bedeutet, dass er Krankheiten, die er nicht behandeln darf (z. B. die meisten Infektionskrankheiten) oder nicht angemessen behandeln kann (wie akuter Herzinfarkt, Blinddarmentzündung oder Krebs) erkennen bzw. Hinweise darauf richtig deuten kann und entsprechend reagieren. Dies bedeutet in der Regel den Verweis des Patienten an den Arzt oder einen Notruf und Erste Hilfe leisten. Nach Ablegen dieser Prüfung darf er sich Heilpraktiker nennen und (als einziger außer Ärzten und Notfallsanitätern) die "Heilkunde ausüben", das bedeutet, "gewerbsmäßig geeignete Maßnahmen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten ergreifen."

Der Heilpraktiker hat in dieser Prüfung allerdings kein therapeutisches Wissen einer bestimmten Therapierichtung nachzuweisen. Das heißt, er ist frei in der Wahl seiner Methoden, die in der Regel der alternativen Medizin zugeordnet werden. Selbstverständlich unterliegt es seiner Verantwortung, nur Methoden anzuwenden, in der er das nötige Wissen und Erfahrung hat. Eine dieser Methoden ist auch die Homöopathie, das heißt, ein Heilpraktiker kann auch Homöopath sein, muß es aber nicht. Diese Begriffe werden oft aus Unkenntnis gleichgesetzt.
Die Vielfalt der zur Verfügung stehenden Methoden ist unübersichtlich groß, ich habe mich für ausschließlich für Behandlungsweisen entschieden, die ich ohne Geräteeinsatz mit meinen Händen praktizieren kann, weil das am besten zu mir passt. Ich schätze allerdings auch sehr die Kollegen, die zum Beispiel mit Blut- und anderen Laboruntersuchungen arbeiten, Homöopathen, Kinesiologen und alle, die wissen, was sie tun und respektvoll mit dieser Arbeit, ihren Grenzen und ihren Patienten umgehen.

Es gibt drei "Sonderformen", den Heilpraktiker für Physiotherapie, den Heilpraktiker für Psychotherapie und für Podologie. Die ersteren sind Physiotherapeuten (Krankengymnasten), die eine weiterführende Fortbildung mit zugehöriger Prüfung abgelegt haben und damit ihre physiotherapeutischen Techniken freier ohne ärztliche Weisung ausüben dürfen. Er ist nicht unbedingt kundig in alternativen Heilmethoden und darf auch nur physiotherapeutische Techniken anwenden, keine Osteopathie, Chiropraktik oder invasive Methoden oder die Verordnung von Medikamenten. Ähnlich verhält es sich beim Podologen, der auch mit der sektoralen HP-Erlaubis auf sein Fachgebiet beschränkt bleibt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Prüfung beim Gesundheitsamt abgelegt und darf Erkrankungen behandeln, die zum psychologischen und psychiatrischen Bereich gehören und entsprechende Methoden aus dem psychologischen Bereich anwenden. Er wird auch "sektoraler" oder "kleiner" Heilpraktiker genannt, da die Überprüfung auch weniger umfangreich und schwierig ist.

Es gibt noch einige Besonderheiten in der Berufsausübung des Heilpraktikers, zum Beispiel darf der Mundraum nicht behandelt werden und keine Geburtshilfe geleistet werden (außer in Notfällen, wo es jeder Laie als Erste Hilfe dürfte). Der Heilpraktiker darf Medikamente verordnen, die apothekenpflichtig sind, allerdings keine verschreibungspflichtigen Medikamente.

Als Heilpraktiker darf man nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen, die Rechnungen werden von der Beihilfe der Bundesländer anerkannt, auch von einigen privaten Versicherungen und den Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen. Eine übersichtliche Vergleichstabelle zu Heilpraktikerzusatzversicherungen finden Sie hier: www.dornsteintabelle.de

Ich hoffe, damit einige Unklarheiten zu diesem Berufsbild erklärt zu haben und zu einem besseren Verständnis unserer Arbeit beigetragen zu haben!